AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Stand 01.01.2022 / 3-12-24 Monats-Verträge

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen GATE 9 Seestadt GmbH und den Mitgliedern.

  1. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung des Online Services mit Zugang zur Eichrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.

(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendliche können in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen.

(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.3 (1)) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen dieses Weitergabeverbot ist das Mitglied verpflichtet, GATE 9 den durch diesen Verstoß verursachten Schaden zu ersetzen.

(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.

  1. Nutzung der Einrichtung

(1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zugangsmedium (derzeit: Mitgliedsband). Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage des Mitgliedsbandes. Das Mitglied ist verpflichtet, das Mitgliedsband sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu melden.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung ist unter www.gate9healthclub.at/hausordnung einsehbar.  Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen.

(3) Im Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. GATE 9 ist berechtigt, außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten genutzte Spinde und Spinde, welche genutzt werden, obwohl sich das Mitglied mehr als zwei Stunden außerhalb des Studios aufhält, zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.

  1. Mitgliedsbeiträge

(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden 14-tägig im Voraus für den jeweiligen Zeitraum zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Sollte ein Mitgliedsvertrag nicht am ersten eines Kalendermonats beginnen, wird der Betrag für die Nutzung 14 Tage später zur Zahlung fällig.

(2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Kosten, welche GATE 9 von der Bank für etwaige Rückbuchungen aufgrund mangelnder Deckung verrechnet werden, sind vom Mitglied zu tragen.

(3) Für die Neuausgabe des Mitgliedsbandes wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von EUR 20,- an.

(4) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

  1. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung

(1)Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30.06 und zum 31.12 eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Für die Mindestvertragsdauer ab Beginn des Mitgliedsvertrages verzichten die Vertragsparteien auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages. Der Mitgliedsvertrag kann daher erstmals frühestens zum Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Mitgliedsvertrag erst wieder zum 30.06 und zum 31.12 gekündigt werden.

(2) Das Mitglied kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welche mehr als 30 Kilometer vom Studio-Standort entfernt ist. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch während der Mindestvertragsdauer der Mitgliedschaft. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegister nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

(3) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Wehrdienst und Wehrersatzdienst und vergleichbar schwerwiegenden Verhinderungsgründen sowie bei einer durchgehenden Ortsabwesenheit von mehr als 4 Wochen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Bindungsfrist (Punkt 5.1) verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

(4) Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen bestimmten Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Bindungsfrist (Punkt 5.1) automatisch um diesen Zeitraum.

(5) Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Mitgliedsnummer schriftlich an GATE 9 Seestadt GmbH, Janis-Joplin-Promenade 26, AT-1220 Wien oder per Email an info@gate9healthclub.at zu erklären. 

  1. Konsumverbot; verbotene Gegenstände

Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder verbotener Substanzen gemäß der von der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) herausgegebenen Verbotsliste. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

  1. Datenschutz

GATE 9 Seestadt GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Erfüllung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile des Studios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle ermächtigt das Mitglied GATE 9 ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.

  1. Parkplatznutzung

Sofern bei GATE 9 den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen ist nur auf die Dauer der Anwesenheit des Mitglieds im Studio gestattet und danach zu verlassen. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden. GATE 9 behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Bei dauerhaftem Wegfall der Parkmöglichkeiten besteht kein Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn GATE 9 das Mitglied auf die Änderungen hinweist und das Mitglied die neuen AGB ausdrücklich akzeptiert. Akzeptiert das Mitglied die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung oder widerspricht das Mitglied, ist GATE 9 berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch während Mindestvertragsdauer der Mitgliedschaft.

(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Mitglieds stehen, gegenüber GATE 9 aufrechnen. Diese Einschränkung der Aufrechnung gilt nicht im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von GATE 9.

(3) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des Mitgliedervertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame/unklare Regelung durch das von ihnen Gewollte zu ersetzen/ergänzen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingung der Gate 9 Seestadt GmbH (Stand: September 2020)

 

 

1. GELTUNGSBEREICH

 

1.1. Nutzungsumfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) sind Vertragsinhalt des Vertrages zwischen der GATE 9 Seestadt GmbH (im Folgenden kurz: Anbieter) und dem Mitglied.

 

1.2. Mitglied

Mitglied im Sinn dieser AGB sind jene Personen, die mit dem Anbieter eine aufrechte Mitgliedschaftsvereinbarung haben.

 

1.3. Vertragsgegenstand

Gegenstand der zwischen dem Anbieter und dem Mitglied abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung bildet die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang während der Öffnungszeiten. Wünscht das Mitglied Leistungen, die im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, so sind diese gesondert zu den angebotenen Preisen zu bezahlen.

 

1.4. Jugendliche

Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet, die in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten zu nutzen. Mit Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet der Abschluss einer Mitgliedschafsvereinbarung nicht statt.

 

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

 

2.1. Schriftlichkeit

Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich ist. Bei Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitglieds-armbandes, das dem Mitglied den Zutritt zu den vom Anbieter betriebenen Studios ermöglicht.

 

2.2. Zutritt

Während aufrechter Mitgliedschaftsvereinbarung ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten das jeweils vom Anbieter betriebene Studio zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im Umfang gemäß Mitgliedschaftsvereinbarung zu nutzen. Ohne Zutrittsmediums ist der Zutritt in das jeweilige Studio sowie die Nutzung der dort angebotenen Leistungen nicht möglich.

 

2.3. Sorgfaltspflichten

Wichtigstes Ziel des Anbieters ist es, allen Mitgliedern die sichere, angenehme, rücksichtsvolle und gefahrenlose Nutzung des Studios zu ermöglichen. Das erfordert, dass die einzelnen Mitglieder die gebotene Sorgfalt einhalten, rücksichtsvoll gegenüber Dritten handeln und untereinander und mit dem Personal des Studios respektvoll und umsichtig umgehen und jede Belästigung Dritter und die Verschmutzung oder Beschädigung der Räumlichkeiten und Geräte unterlassen. Sämtliche Mitglieder verpflichten sich, die erforderlichen Sorgfaltspflichten und die generellen und individuellen An-weisungen des Studios zur Umsetzung dieser Ziele einzuhalten. Die Anweisungen dienen insbesondere der Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen aller Mitglieder sowie des Studios und der sicheren und rücksichts-vollen Nutzung der zur Verfügung stehenden Geräte und Leistungen. Das Mitglied verpflichtet sich, den Weisungen des Personals zur Umsetzung der Ziele des Anbieters Folge zu leisten.

 

2.4. Bargeldloser Zahlungsverkehr

Der Anbieter ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die der Anbieter über den in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang hinaus anbietet und die im Leistungsumfang nicht enthalten sind, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums in Anspruch genommen werden. Der Anbieter kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladungen festlegen, außerdem die Zahlungsmöglichkeiten zur Aufladung von Guthaben (z. B. Überweisung). 2.5. Nutzung der Spinde

Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Nutzung des Studios zur Verfügung. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den Spind vor Verlassen des Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei zweckwidriger Verwendung der Spinde berechtigt, diese zu öffnen und zu entleeren. Das Mitglied hat dem Anbieter ein angemessenes Verwahrungsentgelt für die Verwahrung von zurückgelassenen Gegenständen zu bezahlen.

 

2.6. Nutzung der Kundenparkplätze

Kundenparkplätze, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während dessen Anwesenheit im Studio des Anbieters genutzt werden.

 

 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

 

3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle des Verlustes der Verfügungsgewalt über das Zutrittsmedium (insb. bei Verlust oder Diebstahl), dies unverzüglich dem Anbieter zu melden. Nach Meldung werden Zutritts- und gegebenenfalls Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums vom Anbieter unverzüglich gesperrt. Für die Neuausstellung eines Zutrittsmediums fallen gegebenenfalls die Gebühren nach Punkt 3.3. der AGB an. Ein auf dem gesperrten Zutrittsmedium allenfalls vorhandenes Guthaben (vgl. Punkt 2.5. dieser AGB) wird auf das neu ausgestellte Zutrittsmedium kostenfrei umgebucht.

 

3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen oder Dritten den Zutritt zu ermöglichen.

 

3.3. Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums

Bei jeder Neuausstellung desselben im Falle eines schuldhaften Verlustes der Verfügungsgewalt oder einer schuldhaften Beschädigung durch das Mitglied, wird eine Gebühr in Höhe von EUR 19,90 fällig.

 

3.4. Änderung persönlicher Angaben

Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Allfällige Kosten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass das Mitglied eine Änderung dieser Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

 

 

4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

 

4.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Startpauschale ist bei Vertragsabschluss fällig.

 

4.2. Kosten bei Rückbuchungen

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Aufwand, insbesondere zusätzlich anfallende Kosten, zu ersetzen.

 

4.3. Zahlungsverzug

Das Mitglied hat dem Anbieter im Fall eines verschuldeten Zahlungsverzuges Verzugszinsen und die Kosten der zweckentsprechenden und angemessenen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.

 

 

5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaftsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

 

 

6. KÜNDIGUNG UND RUHENDSTELLUNG DER MITGLIEDSCHAFT

 

6.1. Kündigung des Vertrages

Die Mitgliedschaftsvereinbarung wird über den umseitig angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht mindestens 8 Wochen vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.  Die Mitgliedschaft kann sowohl vom Mitglied wie auch von dem Anbieter jeweils unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Für die ersten zwölf Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses verzichtet das Mitglied auf die Abgabe einer Kündigungserklärung (Mindestvertrags-dauer). Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

 

6.2. Ruhendstellung der Mitgliedschaft

Im Fall einer ärztlich bestätigten Krankheit bzw. Verletzung, die eine Dauer von vier Wochen überschreitet oder einer Schwangerschaft oder ähnlichen schwerwiegenden Gründen, kann im Einvernehmen zwischen dem Mitglied und dem Anbieter für einen im Voraus definierten Zeitraum die Mitgliedschaft einmalig ruhend gestellt werden. Für die Dauer der Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Für den Fall, dass die Ruhendstellung innerhalb der ersten zwölf Monate ab Vertragsschluss erfolgt, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 6.1. um die Dauer der vereinbarten Ruhendstellung. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

 

6.3. Kündigung aus wichtigem Grund

Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied als auch vom Anbieter aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten für den Anbieter insbesondere: • Der Verzug der Bezahlung fälliger Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied nach Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; • Der Verstoß gegen berechtigte Weisungen des Anbieters durch das Mitglied; • Der Verstoß gegen das Verbot/die Verbote gemäß Punkt 7.1. dieser AGB; • Zerstörung oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegen-stände und baulichen Einheiten durch das Mitglied; • Beleidigendes, anstößiges, diskriminierendes oder unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern oder gegenüber Mitarbeiten des Anbieters; • Handlungen und Äußerungen eines Mitgliedes, die für den Anbieter geschäftsschädigend sind; • Handlungen eines Mitgliedes, welche darauf abzielen, den Kundenstock des Anbieters zu reduzieren (Abwerbung).

 

6.4. Kündigung bei Umzug

Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde/Stadt verlegt, die mehr als 30 Kilometer vom bisher vom Mitglied genutzten Studio entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von vier Wochen ab Begründung des neuen Hauptwohnsitzes gegen Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegisters (Meldebestätigung) betreffend das Mitglied jeweils zum Monatsende auszuüben. Die Kündigungsfrist beträgt im Fall der Kündigung wegen Umzugs 30 Tage.

 

 

7. VERHALTEN IM STUDIO

 

7.1. Konsumverbote/verbotene Gegenstände

In den vom Anbieter betriebenen Studios ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder sonstige verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet Waffen, explosive Stoffe und sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachen in die jeweils vom Anbieter betriebenen Studios einzubringen.

 

7.2. Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht Mitglieder sind, (auch Ehegatten und Kindern) sowie von Tieren durch Mitglieder in ein von dem Anbieter betriebenes Studio ist nicht gestattet.

 

 

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Der Anbieter haftet für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei-geführten Schäden. Die Haftung des Anbieters für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, außer im Fall von Personenschäden sowie sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden daraus resultieren, dass der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzten. Vertragliche Hauptpflichten des Anbieters sind jene Pflichten, die dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang ermöglichen. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

 

 

9. DATENSCHUTZ

Der Anbieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt folgende personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Kontonummer, Foto, Eintrittsdatum, Daten zur Verrechnung und zum Inkasso der Mitgliedsbeiträge. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst. Der Anbieter speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Ebenso überwacht der Anbieter Teile des Studios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.

 

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

10.1. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung des Mitglieds steht, die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungs-unfähig ist.

 

10.2. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Anbieter unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

 

10.3. Abrufbarkeit der AGB

Die AGB des Anbieters sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters abrufbar.

 

10.4. Änderung der AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung ist dem Mitglied zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.